RED III ist umgesetzt – Planung und Genehmigung von WEA und Speichern anhand von sechs Praxisbeispielen

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RED III ist umgesetzt. Was bedeutet das konkret für Projektierer? Erhalten Sie einen praxisnahen Überblick mit vielen Beispielen.
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Seit rund vier Monaten ist RED III nun überwiegend ins deutsche Recht umgesetzt. Daraus sind viele Genehmigungserleichterungen in Beschleunigungsgebieten und Änderungen im Raumordnungs- und Bauplanungsrecht entstanden. Sie haben unmittelbare Auswirkungen auf laufende und geplante Windenergie- und Speicherprojekte.
Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetzespaket auch weitere wichtige Änderungen beschlossen, die u.a. zusätzliche gemeindliche Windenergiegebiete und Änderungen von Anlagentypen betreffen. Gleichzeitig hat er auch Hürden erhöht, vor allem für Vorhaben außerhalb von Windenergiegebieten.
Doch was bedeutet das konkret für Projektierer? In unserem WebSeminar für Projektentwickler, Planungsbüros und EVU erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen, potenzielle Stolpersteine und Handlungsempfehlungen für Ihre Planungspraxis. Das geschieht anhand von sechs Praxisbeispielen.
Diese Inhalte erwarten Sie:
Genehmigungen nach § 6b WindBG im Fokus: Was regelt der Nachfolger des bisherigen § 6 WindBG und wie profitieren Sie von den Genehmigungserleichterungen in Beschleunigungsgebieten?
Raumordnungs- und Baugesetzbuchänderungen: Welche Auswirkungen haben die Ergänzungen auf bereits ausgewiesene oder geplante Windenergiegebiete?
Beteiligung der Flugsicherungsbehörden: Änderungen bei Typenänderungen und Höhenanpassungen – was gilt künftig bei § 16b BImSchG?
Genehmigung von Speichern: Helfen die Neuregelungen und wo bleiben Lücken?
Diskussion um § 249 Abs. 2 BauGB und § 1 WindBG: Wie wirken sich Einschränkungen im Außenbereich u.a. auf unternehmensnahe Windparkprojekte zur Direktbelieferung aus?



