SEMINAR – WebSeminar

Naturschutz- und Artenschutzrecht

bis
Zeiten in UTC+1 - Europe/Berlin
Jetzt buchen
Auf diesem Bild sieht man eine Blumenwiese und ein Schild mit der Aufschrift „Landschaftsschutzgebiet“.
Wiederholungstermine
2

Rahmendaten

Kurzbeschreibung

Naturverträgliche Projekte gestalten! Erfahren Sie, wie Sie Natur- und Artenschutzanforderungen in Ihre Windparkplanung integrieren.

Geschäftsfelder
Hauptthemen
Termin
bis
Zeiten in UTC+1 - Europe/Berlin
Teilnahmegebühr
995,00 € | Standardpreis
(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 1.184,05 €)
745,00 € | Mitgliedspreis
(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 886,55 €)
Jetzt buchen
Sonderkonditionen
Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.
Event ID
WEB 25-37-01

Beschreibung

Neue gesetzliche Regelungen wie das geänderte BNatSchG und § 6 WindBG sollen Genehmigungen erleichtern – doch welche Anforderungen bleiben? Dieses Seminar gibt einen kompakten Überblick zum A-Z des Natur- und Artenschutz.

Neue Regeln, neue Chancen!

Wie lassen sich Windenergie und Artenschutz vereinen? Die neuen Regelungen des BNatSchG setzen klare Maßstäbe – von Prüfabständen für Brutvögel bis zu Schutzmaßnahmen. Wie wirkt sich das auf Genehmigungen aus? Wann drohen Abschaltungen? Und welche Spielräume gibt es?

Artenschutz und Windenergie: Was gilt? Was kommt?

Erfahren Sie, welche Anforderungen das aktuelle Arten- und Naturschutzrecht an die Genehmigungsunterlagen stellt und welche länderspezifischen Erlasse und Anwendungshilfen berücksichtigt werden sollten. Schauen Sie mit uns auf gesetzliche Änderungen: Wird mit § 6 WindBG jetzt alles einfacher? Noch gilt die NotfallVO, doch was kommt danach? Was ist mit der Umsetzung der RED III zu erwarten?

Eingriffsregelung bei Windenergie: Wie läuft‘s?

Die gesetzliche Vorgabe verlangt Vermeidung, Kompensation oder Ersatzzahlung. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Aktuelle Urteile und Neuerungen wie die Bundeskompensationsverordnung beeinflussen die Spielräume. In diesem WebSeminar stellen wir Ihnen die einschlägigen Gesetzesbestimmungen vor und zeigen Ihnen deren Relevanz anhand zahlreicher Fallbeispiele und Rechtsprechungen auf.

Windenergie und FFH-Gebiete: Was ist erlaubt?

Natura-2000-Gebiete setzen klare Rahmenbedingungen für Windenergieprojekte. FFH- und Vogelschutzrichtlinien verlangen eine Verträglichkeitsprüfung, wenn erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Neue Regelungen, wie das "Artenschutzprivileg", bieten jedoch Spielräume. Mit der richtigen Strategie lassen sich Genehmigungsverfahren effizient steuern und Verzögerungen vermeiden.

Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie ein rundum Update und wichtiges Know-How zu allen aktuellen Fragen des Natur- und Artenschutzes bei der Planung von Windenergieanlagen.

Das könnte Sie auch interessieren