Anlagentypwechsel schnell und rechtssicher

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Schnelle Typenänderung bei bereits vorliegender Genehmigung - diese Fristen, Beteiligungen und Fiktionsregelungen müssen Sie beachten.
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Der neue § 16b Abs. 7 BImSchG soll schnelle Typenänderungen bei bereits vorliegender Genehmigung ermöglichen. Werden die Anlagenparameter nur geringfügig angepasst, ist ein reduzierter Prüfungsumfang vorgesehen. Diese grundlegenden Erleichterungen bedeuteten für die Praxis einen erheblichen Bürokratieabbau.
In der konkreten Umsetzung wirft die Novelle des § 16b Abs. 7 BImSchG jedoch zahlreiche Fragen auf – etwa zu den neuen Verfahrensfristen, der erweiterten zwingenden Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, den konkreten Abläufen im Verfahren sowie zu den neuen Fiktionsregelungen.
Besonders relevant ist das Thema für Genehmigungsinhaber*innen, die – um ihre Prioritätsstellung zu sichern – zunächst das Ausgangsverfahren abschließen und anschließend das genehmigte Vorhaben anpassen möchten. Das betrifft sowohl Standortanpassungen als auch den kompletten Wechsel des Anlagentyps oder -herstellers.
In diesem Webinar erwarten Sie folgende Themen:
Änderungen am Prüfumfang im Sinne des §16b Abs. 7 BImSchG
Die neuen Bearbeitungs- und Verfahrensfristen und die sich daraus ergebenden Fiktionsfristen
Auswirkungen auf die Praxis



