veröffentlicht am 02.12.2025 08:44
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Wirtschaft, Politik, Realisierung

LEAG erhält 1,75 Millarden Euro zum Kohleaus

Die Bundesregierung wird den Energiekonzern Leag (Lausitz Energie Kraftwerke AG) für dessen Kohleausstieg entschädigen. Die EU-Kommission sieht in der Förderung in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro keinen Verstoß gegen EU-Beihilferegeln, wie die Behörde in Brüssel im November mitteilte.
Kohlekraftwerk Symbolbild
© catazul / Pixabay

Am 18. November 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bekanntgegeben, dass die Entschädigung der LEAG für den gesetzlichen Kohleausstieg in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro nach dem EU-Beihilferecht genehmigt ist.

Damit kommt das seit März 2021 laufende EU-Beihilfeverfahren über die Zulässigkeit von Entschädigungszahlungen für den vorgezogenen Kohleausstieg zu einem positiven Abschluss. Der Anspruch auf Entschädigung für Betreiber von Braunkohlekraftwerken, die ihre Anlagen vorzeitig vom Netz nehmen müssen, war 2020 im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) geregelt und in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgestaltet worden.

Die EU-Kommission hatte bereits im Sommer 2024 mitgeteilt, dass ein Entschädigungsbetrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro im Grundsatz mit den beihilferechtlichen Vorgaben vereinbar ist, wobei die Entschädigung in einen fixen und einen variablen Betrag aufgeteilt sein soll. Der fixe Anteil soll vor allem die durch den vorgezogenen Kohleausstieg zusätzlich entstehenden Tagebau- und Sozialkosten der LEAG kompensieren. Der variable Entschädigungsanteil wird für entgangene Gewinne gewährt, die durch neu eingeführte Berechnungsformeln jeweils zum definierten Zeitpunkt der Stilllegung von Erzeugungsanlagen ermittelt werden. Die erforderlichen Anpassungen in den Auszahlungsmodalitäten hat der Bundestag mit entsprechenden Änderungen des KVBG und des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf den Weg gebracht. Sie sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten.

LEAG-CEO Adi Roesch sagt:

„Der beschlossene Kohleausstieg in Deutschland hat weitreichende Auswirkungen auf unsere Stromversorgung und natürlich auf die Reviere und die Menschen, die hier leben und arbeiten. Die Bestätigung der vereinbarten Entschädigungen für Tagebaufolgekosten, Sozialverpflichtungen und eingetretene entgangene Gewinne bedeutet vor allem eines: Planungssicherheit. Die Finanzmittel fließen in die Vorsorgegesellschaften in Brandenburg und Sachsen. Hier baut LEAG seit 2019 ein Sondervermögen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue auf, das den Ländern Brandenburg und Sachsen als Absicherung dient – zusätzlich zu den Rücklagen, die wir als Unternehmen für unsere Rekultivierungsaufgaben bilden. Zugleich erhalten wir den notwendigen Handlungsspielraum, um unseren vom Kohleausstieg betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive zu bieten, sei es durch einen fairen Übergang in die Altersrente oder neue berufliche Angebote.“

Hier richtet der LEAG-CEO den Blick nach vorn: „Wir planen schon heute über die Braunkohle hinaus und bauen im Rahmen unserer GigawattFactory an einer neuen Energielandschaft, die die Stromversorgung sichert, Arbeitsplätze schafft und Wertschöpfung in der Region hält.“

Ab 2025 und bis 2029 sollen feststehende jährliche Entschädigungsraten in Höhe von rund 91,5 Millionen Euro an die Vorsorgegesellschaften ausgezahlt werden. Zudem ist vorgesehen, dass Vorauszahlungen auf die Entschädigungszahlungen des Bundes, die LEAG in den Vorjahren in die beiden Vorsorgegesellschaften geleistet hat, noch 2025 durch den Bund zurückerstattet werden. Darüber hinaus können zwischen 2030 und 2042 weitere Entschädigungszahlungen für die aufgrund des Kohleausstiegs entgangenen Gewinne bei den LEAG-Kraftwerken und der Braunkohleveredlung folgen. Der mögliche Gesamtbetrag aus fixem und variablem Anteil ist bei 1,75 Milliarden Euro gedeckelt.

Auch Bundeswirtschafts- und energieministerin Katherina Reiche äußerte sich zur Entscheidung der EU-Kommission:

„Gute Nachrichten aus Brüssel für die Lausitz: Die Genehmigung der Zahlungen für den Kohleausstieg der LEAG sind ein echter Erfolg für eine ganze Region. Der Strukturwandel in den Kohleregionen ist ein Generationenprojekt. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission gibt hierfür endlich Planungssicherheit. Jetzt kann die Zukunft einer ganzen Region sozialverträglich und wirtschaftlich solide gestaltet werden: mit Zukunftstechnologien, neuen Arbeitsplätzen und einer nachhaltigen Rekultivierung der Tagebaulandschaften.“

Oliver Heinrich, Hauptvorstandsmitglied der IGBCE, die maßgeblich an der Verhandlung des Kohlekompromisses beteiligt war, erklärte:

„Die EU-Genehmigung für staatliche Entschädigungszahlungen an die LEAG ist ein gutes Signal für die Beschäftigten, macht sie doch einen sozialverträglichen Kohleausstieg im ostdeutschen Revier erst möglich. IGBCE und Unternehmen haben sich schon vor Jahren auf ein engmaschiges Sicherheitsnetz für die Beschäftigten geeinigt. Es sieht den grundsätzlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, eine Aufstockung des staatlichen Anpassungsgelds auf 85 Prozent des letzten Nettoentgelts und den Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen und Vermittlung auf neue Jobs vor. So würdigen wir die Lebensleistung der Betroffenen und sichern ihre Zukunft ab.“

Die Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Silke Rudolf betont:

„Die Kumpel und Energiearbeiter brauchen Verlässlichkeit in der belastenden Phase des Kohleausstiegs. Deshalb sind wir froh, dass das Beihilfeverfahren jetzt abgeschlossen ist. Kolleginnen und Kollegen, die teils jahrzehntelang für sichere Energie im Einsatz waren, haben einen sozialverträglichen Kohleausstieg verdient. Für die jungen Generationen sollen neue Perspektiven eröffnet und die Regionen Lausitz und Mitteldeutschland als Energieregion gefestigt werden. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung zu ihrem Wort steht, die Regionen und die Menschen mit diesen Herausforderungen nicht allein zu lassen.“

Quelle: LEAG