SEMINAR – WebSeminar

Der Verfahrensturbo des § 6b WindBG

Echte Beschleunigung oder laues Lüftchen?

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Windrad aus der Luft fotografiert, weitere Windenergieanlagen und eine Solarpark im Hintergrund
Wiederholungstermine
1

Rahmendaten

Kurzbeschreibung

§ 6b WindBG verspricht schnellere Genehmigungen – bringt aber neue Prüfungen, Abläufe und Risiken mit sich. Jetzt anmelden und erfahren, wie das neue Screening funktioniert, worauf es in der Praxis ankommt und wie Sie Beschleunigungspotenziale rechtssicher nutzen!

Geschäftsfelder
Hauptthemen
Termin
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Zeiten in UTC+1 - Europe/Berlin
Teilnahmegebühr
575,00 € | Standardpreis
(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 684,25 €)
475,00 € | Mitgliedspreis
(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 565,25 €)
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Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.
Event ID
WEB26200701

Beschreibung

§ 6b WindBG bringt Turbo in die Genehmigung von WEA: In ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten entfallen Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen weitgehend. An ihre Stellen rückt eine gezielte Überprüfung der Umweltauswirkungen im Verfahren. Was nach Vereinfachung klingt, stellt jedoch viele Projektierer vor neue praktische Fragen.

In diesem WebSeminar zeigen wir Ihnen, was § 6b WindBG wirklich verändert, was die neue Überprüfung von Umweltwirkungen in der Praxis bedeutet wie Sie das Beschleunigungspotenzial nutzen und gleichzeitig Genehmigungsrisiken vermeiden.

Diese Inhalte erwarten Sie:

  • Welche Neuerungen bzw. Änderungen gibt es im Vergleich zu den bisherigen Beschleunigungsregelungen?

  • Wie läuft die Überprüfung der Umweltauswirkungen in der Praxis ab und welche Schwierigkeiten ergeben sich bei dieser?

  • Welche Daten sind im Rahmen der Überprüfung zu berücksichtigen?

  • Rechtsfolge der Überprüfung: Festlegung von geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen à Praxisbeispiele

  • Was hat es mit dem Wahlrecht nach § 6b Abs. 9 WindBG auf sich?

Bringen Sie frischen Wind in Ihre Genehmigungen! Jetzt anmelden und sicher durch § 6b WindBG navigieren!