Verweigerung des Netzanschlusses durch den Verteilnetzbetreiber
Überblick zu möglichen Lösungen und praktische Handlungsempfehlungen

Rahmendaten
- Kurzbeschreibung
Was tun bei Problemen mit dem Netzverknüpfungspunkt? Wir vermitteln Ihnen die Rechte, welche Anlagenbetreibende gegenüber dem Verteilnetzbetreiber nach dem EEG haben und zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf.
- Geschäftsfelder
- Hauptthemen
- Termin
- bisZeiten in UTC+1 - Europe/Berlin
- Teilnahmegebühr
- 575,00 € | Standardpreis(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 684,25 €)Jetzt buchen475,00 € | Mitgliedspreis(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 565,25 €)
- Sonderkonditionen
- Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.
- Event ID
- WEB26272201
Beschreibung
Das geplante "Netzpaket" aus dem BMWE soll die Regelungen zu Netzanschluss und -einspeisung reformieren. Noch aber sind die geltenden Privilegien aus dem EEG in Kraft.
Was aber tun, wenn der Verteilnetzbetreiber (VNB) trotz Ihrer Anfrage nicht zeitnah einen Netzverknüpfungspunkt (NVP) benennt? Und was, wenn der VNB einen NVP in 10 km Entfernung benennt, weil das Netz an einem näher gelegenen Umspannwerk nach seiner Aussage „voll“ ist? Und wie reagieren, wenn Sie einen anderen als vom Verteilnetzbetreiber benannten NVP wählen möchte? Last but not least: Wer zahlt eigentlich was beim Netzanschluss? Diesen Fragen widmen wir uns im Rahmen des WebSeminars.
Unser Ziel ist es, Ihnen für derartige Fälle Ihre Rechte als Anlagenbetreiber gegenüber den VNB aufzuzeigen und mit praktischen Handlungsempfehlungen zu verknüpfen. Insbesondere sollen auch Wege jenseits der „ausgetretenen Pfade“ aufgezeigt werden.
Folgende Inhalte erwarten Sie:
"Gesamtwirtschaftlich günstigster NVP" als nach dem EEG geschuldeter NVP
Anlagenbetreiberwahlrecht versus Zuweisungsrecht des Netzbetreibers
Auskunftsrechte des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber
Abgrenzung von Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Kostenverteilung
Lösungen jenseits "ausgetretener Pfade": insb. Bau eines anlagenbetreibereigenen Umspannwerks
Melden Sie sich noch heute an und erhalten Sie praktische Handlungsempfehlungen, wie Sie Ihre Rechte gegenüber dem Verteilnetzbetreiber durchsetzen können und welche alternativen Lösungsmöglichkeiten es bei Verweigerung des Netzanschlusses gibt.



