SEMINAR – WebSeminar

Naturschutz- und Artenschutzrecht

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Auf diesem Bild sieht man eine Blumenwiese und ein Schild mit der Aufschrift „Landschaftsschutzgebiet“.
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Rahmendaten

Kurzbeschreibung

Naturverträgliche Projekte gestalten! Erfahren Sie, wie Sie Natur- und Artenschutzanforderungen in Ihre Windparkplanung integrieren.

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Teilnahmegebühr
1.055,00 € | Standardpreis
(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 1.255,45 €)
795,00 € | Mitgliedspreis
(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 946,05 €)
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Sonderkonditionen
Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.
Event ID
WEB26003701

Beschreibung

Neue gesetzliche Regelungen wie das geänderte BNatSchG, §§ 6a, 6b WindBG und die Umsetzung der RED III erleichtern Genehmigungen. Dieses Seminar gibt einen kompakten Überblick zum A-Z des Natur- und Artenschutzes.

Neue Regeln, neue Chancen!

Wie lassen sich Windenergie und Artenschutz vereinen? Die neuen Regelungen des BNatSchG, §§ 45b bis 45d, sowie 6, 6b WindBG im Zuge der RED III setzen standardisierte Maßstäbe – von Prüfabständen für Brutvögel bis zu Schutzmaßnahmen. Sie bestimmen, wie sich Genehmigungen entwickeln, wann Abschaltungen drohen und welche neuen Spielräume entstehen.

Artenschutz und Windenergie: Was gilt? Was kommt?

Erfahren Sie, welche Anforderungen das aktuelle Arten- und Naturschutzrecht an die Genehmigungsunterlagen stellt und welche länderspezifischen Erlasse und Anwendungshilfen berücksichtigt werden sollten. Schauen Sie mit uns auf gesetzliche Änderungen: Welche Rechtsgrundlagen gelten fort, was neu und speziell für die Windkraftplanung zu beachten?

Eingriffsregelung bei Windenergie: Wie läuft‘s?

Die gesetzliche Vorgabe verlangt Vermeidung, Kompensation oder Ersatzzahlung. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Aktuelle Urteile und Neuerungen, wie eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgericht, beeinflussen die Spielräume und rufen den Gesetzgeber auf den Plan. In diesem WebSeminar stellen wir Ihnen die einschlägigen Gesetzesbestimmungen vor und zeigen Ihnen deren Relevanz anhand zahlreicher Fallbeispiele und Rechtsprechungen auf.

Windenergie und FFH-Gebiete: Was ist erlaubt?

Natura-2000-Gebiete setzen Rahmenbedingungen für Windenergieprojekte. FFH- und Vogelschutzrichtlinien verlangen eine Verträglichkeitsprüfung, wenn erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Manche Umweltverbände sehen gerade Angriffspunkte, die die WEA-Planerin / der WEA-Planer kennen müssen.

Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie ein rundum Update und wichtiges Know-How zu allen aktuellen Fragen des Natur- und Artenschutzes bei der Planung von Windenergieanlagen.

Mitwirkende

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