Als Naturschutzverband konstruktiv an Energieprojekten mitarbeiten

neue energie: Immer häufiger verzögern oder stoppen Bürgerbegehren und Gerichtsverfahren Windkraftprojekte. Auch Naturschutzverbände gehören zu den Klägern. Wann klagt der Nabu?
Rebekka Blessenohl: Wir klagen erst, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Wenn also Beteiligungsverfahren oder Gespräche mit Behörden und Projektträgern unsere Bedenken nicht ausräumen konnten. Voraussetzung ist zudem, dass die Probleme so gravierend sind, dass sie nach unserer Einschätzung gegen geltendes Recht verstoßen. Dabei geht es um ganz unterschiedliche Sachverhalte, zum Beispiel die Nähe zu oder sogar Lage in Schutzgebieten oder die Zerstörung wertvoller Lebensräume.
ne: Wie laufen diese vorgelagerten Beteiligungsverfahren ab?
Blessenohl: Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung – zum Beispiel bei der Planung eines Windparks – ist in der Regel eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Sobald die entsprechenden Unterlagen den Behörden vorliegen, können wir sie als anerkannter Umweltverband innerhalb einer bestimmten Frist einsehen und eine Stellungnahme einreichen. Diese muss von der Behörde zur Kenntnis genommen werden, ist rechtlich aber nicht bindend.
Lesen Sie das gesamte Interview frei verfügbar auf „Wenn uns Akzeptanz wirklich wichtig ist, sind gute Beteiligungsformate zentral“ - neue energie



