veröffentlicht am 20.11.2024 11:00
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Bundesverband Energiespeicher: Bundesnetzagentur setzt Signal gegen Speicherstrategie!

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) zeigt sich enttäuscht über das heute von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ).
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Statt die Baukostenzuschüsse als Hemmnis für die dringend benötigte Flexibilisierung durch Energiespeicher zu erkennen und – wie vom Bundestag gefordert – abzubauen, verschärft die BNetzA die finanziellen Hürden erheblich. Damit behindert sie den essenziellen Ausbau von Energiespeichern zur Stabilisierung des Energiesystems. Die nun veröffentlichte Position könnte die Kosten für Batteriespeicherprojekte in der derzeit üblichen Größe um einen zweistelligen Millionenbetrag in die Höhe treiben.

Energiespeicher werden in der BNetzA-Position zwar nur am Rande erwähnt, sind jedoch besonders betroffen. Entgegen der gesetzlichen Neuregelungen der vergangenen Jahre sowie dem erklärten politischen Willen in Bundestag und Bundesregierung, stuft die BNetzA Energiespeicher pauschal als Last und Endverbraucher ein. Es wird damit grob verkannt, welche Leistungen zur Stabilisierung und Flexibilisierung des Energiesystems Speicher erbringen können, in dem sie Überschüsse aufnehmen und bei Bedarf wieder abgeben können. Diese Doppelfunktion wird von der BNetzA schlicht ignoriert. Unbeachtet bleibt dabei auch ein Urteil des OLG Düsseldorf, das die derzeitige Praxis zur Erhebung der BKZ für rechtswidrig erklärt hatte, da Energiespeicher nicht pauschal als Verbraucher betrachtet werden dürfen.

„Das Vorgehen der BNetzA, jetzt ohne Not in den gerade hochlaufenden Energiespeichermarkt reinzugrätschen, ist völlig unverständlich und steht einer der Neutralität verpflichteten Marktregulierungsbehörde schlecht zu Gesicht. Hier wird im Schatten eines laufenden Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof ein Präjudiz geschaffen, mit großen Auswirkungen auf laufende und kommende Speicherprojekte“,

kommentiert Urban Windelen, BVES Bundesgeschäftsführer.

Gleichzeitig überschreitet die BNetzA mit dem Papier ihre Funktionen und Aufgaben als Netzregulierungsbehörde. So wird ausdrücklich das Ziel verfolgt, Standorte für Speicher und Industrie geografisch zu steuern. Dies führt jedoch zu dem kontraproduktiven Ergebnis, dass ausgerechnet die Standorte, an denen Energiespeicher am dringendsten benötigt werden, die höchsten Kosten tragen müssen.

Urban Windelen:

„Statt Flexibilisierung und Elektrifizierung zu fördern sowie dem politischen Ruf nach mehr Speichern nachzukommen, behindert die BNetzA Innovation und neue effiziente Energiemärkte, die gerade deutlich zu sinkenden Energiekosten für Bürger und Industrie beitragen können. Ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland zur Unzeit.“

Die Position der BNetzA passt damit nicht in die aktuelle Zeit mit großen Herausforderungen für unser Energiesystem, die nur gemeinsam und mit allen Beteiligten an einem Tisch gelöst werden können. Jetzt ergibt sich eine Situation des Gegeneinanders und nicht des Miteinanders sowie fehlender Rechts- und Investitionssicherheit auf allen Seiten.

„Der Position der BNetzA zu Speichern droht in wenigen Monaten mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes die Vollbremsung und sogar die Rückabwicklung aller BKZ-Zahlungen bis hin zum Schadensersatz. Allein daher ist das aktuelle Vorgehen der obersten Regulierungsbehörde völlig unverständlich“,

resümiert Windelen.

Der BVES appelliert daher an die BNetzA, die Flexibilitätsanforderungen und die zukünftige Entwicklung des Energiesystems in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen zu stellen und nicht rückwärtsgerichtet an den falschen Stellschrauben zu drehen. Der BVES als zentrale Stimme der Speicherbranche ist jedenfalls zum konstruktiven Dialog bereit.

Quelle: BVES

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