veröffentlicht am 29.05.2026 08:09
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Fachartikel
Politik, Wirtschaft, Betriebsführung

Stromsteuerreform 2026: Betreiber von Volleinspeiseanlagen gelten nicht mehr als Versorger

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein umfassend novelliertes Stromsteuerrecht. Die Reform war überfällig – und sie ist in vielen Punkten durchaus gelungen, meint Dr. Bettina Hennig von der Kanzlei von Bredow Valentin Herz in einem Gastbeitrag im Magazin neue energie.
Dr. Bettina Hennig ist Rechtsanwältin und Partnerin bei der Kanzlei von Bredow Valentin Herz.
© von Bredow Valentin Herz Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

Für die Wind- und Solarbranche bringt die Novelle erhebliche Veränderungen mit sich: Viele Betreiber haben zum Jahreswechsel ihren bisherigen stromsteuerrechtlichen Status verloren bzw. sind per Gesetz in einen anderen gewechselt, müssen ggf. Erlaubnisse zurückgeben, neue beantragen, sich ihre Stromverbräuche noch einmal genau ansehen und oftmals ihre internen Prozesse umstellen. Zudem fallen einige Meldepflichten weg, es können aber auch neue dazukommen. Das alles unter Zeitdruck – und mit Hauptzollämtern, die die neuen Regeln selbst erst durchdringen müssen.

Neue Einordnung für Wind- und Solarbetrieb

Die wohl einschneidendste Änderung für die Wind- und Solarbranche: Betreiber von Volleinspeiseanlagen gelten seit dem Jahreswechsel vielfach nicht mehr als Versorger, sondern als erlaubnispflichtige Eigenerzeuger. Dieser Statuswechsel erfolgt kraft Gesetzes und ihm kann auch nicht widersprochen werden. Wer als Betreiber von Bestandsanlagen bislang „kleiner Versorger“ war, sollte diesen Statuswechsel zeitnah prüfen und das Ergebnis seinem Hauptzollamt formlos mitteilen. Im Sinne des Bürokratieabbaus soll dann eigentlich keine neue formelle Anmeldung erforderlich sein – was die Praxis draus macht, bleibt abzuwarten.

Dr. Bettina Hennig ist Rechtsanwältin und Partnerin bei der Kanzlei von Bredow Valentin Herz.

Lesen Sie auf neueenergie.net, was nun auf Betreiber mit einem „großen Versorgerschein“ zukommt: „Stromsteuerreform 2026: Weniger Bürokratie – aber erst nach der Bürokratie