veröffentlicht am 29.11.2024 09:26
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Fachartikel
Betriebsführung

Repowering – Chance oder Risiko?

Die guten Windenergiestandorte sind in die Jahre gekommen. Da wo die alten Anlagen stehen, können heute WEA mit sechs- bis zehnfacher Leistung und bis zu zwanzigfachem Ertrag errichtet werden, was das Repowering für Betreiber sehr attraktiv machen kann.
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Die Überlegung ist gerechtfertigt, weil speziell ältere WEA-Typen unter Ersatzteilmangel leiden und die Beschaffung sich oft als sehr aufwendig gestaltet, was zu längeren Stillstandzeiten und erhöhten Betriebskosten führt und einen Betrieb unrentabel machen kann.

Voraussetzung ist allerdings, dass die neu geplante WEA in der Änderungsanzeige die Hürde des § 245e Baugesetzbuch, des § 16b BImSchG und 45c BNatSchG meistern. Als Vorteil im Genehmigungsverfahren sind die Regelungen der EU Notfall VO zu nennen, die eine kürzere Bearbeitungszeit und Deltaprüfung bei der UVP vorsieht.

Da ältere WEA meistens außerhalb eines Windvorranggebiets errichtet wurden und durch den § 245e nicht in den Genuss einer guten planerischen Umsetzung durch den unterschiedlichen Ansatz der Abstandsregelung von 5H nach BImSchG kommen können, gibt es bei der Planung auch noch einige andere Schwierigkeiten zu meistern.

Quelle: Jetstream Bosse
Repowering 2x 1.0 MW- V162 5.6 MW.

Die Verfügbarkeit von ausreichend großen Flurstücken oder vertraglichen Zusammenschlüssen wird durch konkurrierende Planung behindert. Daraus folgt geringer Abstand zwischen den WEA und stärkere gegenseitige Beeinflussung (sektorielle Abschaltungen), also Turbulenzen mit erhöhten Belastungen der WEA-Komponenten. Dies hat nach spätestens 20–25 Jahren wiederum Auswirkung auf die Lebensdauer oder einen zukünftigen Weiterbetrieb der WEA.

Da es keinen Sinn macht, die Neuanlagen mit Rotordurchmesser von 162–175 m aufgrund der Einschränkung von Trägern öffentlicher Belange auf niedrigen Türmen zu errichten, kommt die Planung manchmal zu kuriosen Ergebnissen, was das Repowering aus energetischen und Belastungsgründen nicht immer optimal gestaltet.

Ein weiterer Faktor, der nicht zu unterschätzen ist, sind die geringen Netzkapazitäten, die die wesentlich höhere Leistung der WEA nicht mehr im 10/20 kV-Netz aufnehmen können, und so kostenintensive neue Umspannwerke oder lange Kabeltrassen erfordern.

Allerdings sollte auch geprüft werden, ob die in die Jahre gekommene WEA nicht doch noch einiges Potenzial hat, um nach Abschreibung und ausgelaufener EEG-Vergütung einen guten ökologischen und finanziellen Beitrag zu leisten. Die Weiterbetriebsgutachten (BPW) ermöglichen eine gute Aussage über das noch mögliche Leistungsvermögen der WEA. Im Zusammenspiel mit einer Vergütung aus Direktvermarktung kann das bei planerischen Hemmnissen für ein Repoweringprojekt eine gute Alternative sein.

Es bleibt zu hoffen, dass eine weitere Anpassung der gesetzlichen Regelungen zukünftig reibungslosere Repoweringprojekte ermöglicht. Deshalb ist eine umfangreiche, professionelle Prüfung vor der Repoweringplanung und vor der Demontage der WEA zu empfehlen, sodass die Standorte durch Rückbau nicht verlustig gehen.

Dieser Artikel erschien im BWE-BetreiberBrief 4-24.