veröffentlicht am 25.07.2025 08:55
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Fachartikel
Betriebsführung, Politik

NIS-2: Langsam, aber sicherer

Ob kriminelle Hacker, Geheimdienste oder von Staaten beauftragte Saboteure – Anlagen der kritischen Infrastruktur werden immer öfter attackiert. Um die Angriffe besser abwehren zu können, hat Brüssel die Richtlinie NIS-2 herausgegeben. Was Unternehmen der Erneuerbare-Energien-Branche künftig beachten müssen.
Ein Mann sitzt vor Bildschirmen und arbeitet.
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Sobald die europäische NIS-2-Richtlinie zum Schutz von Netzwerk- und Informationssystemen (NIS) in deutsches Recht überführt ist, ändert sich für Betreiber von Wind- und Solaranlagen mehr als nur ein Randaspekt ihres Geschäfts. Plötzlich stehen nicht mehr nur Einspeisevergütung, Flächennutzung oder Genehmigungsdauer im Fokus, sondern auch – mehr als je zuvor – die digitale Sicherheit. Neue Cybersicherheitsvorgaben, verschärfte Meldepflichten und umfassende Prüfstandards treffen die Branche frontal, die bislang wenig mit IT-Sicherheitsaudits konfrontiert war. Der jüngste Referentenentwurf zum NIS-2-Umsetzungsgesetz zieht somit einen neuen regulatorischen Rahmen um zentrale Akteure der Energiewende.

Künftig sind auch kleinere Unternehmen der Erneuerbare-Energien-Branche zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Betroffen sind Betreiber von Wind-, Solar- und Biogasanlagen, sofern sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten oder Teil kritischer Infrastruktur sind. Interessantes Detail: Die Einstufung als wichtige Einrichtung müssen die Unternehmen selbst vornehmen – eine automatische Zuweisung durch die Behörden ist nicht vorgesehen. Wer das verpasst oder sein Unternehmen falsch einstuft, riskiert Bußgelder oder behördliche Sanktionen...

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