EnWG-Novelle stärkt Energy Sharing und treibt Netzausbau voran

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Schwergewicht der deutschen Energiepolitik. Es ist so umfangreich, dass Reformen jeweils nur Teilbereiche betreffen. Nun hat das Bundeskabinett die nächste EnWG-Novelle beschlossen. Sie übersetzt die Vorgaben aus der EU-Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht. Die überarbeitete Fassung soll die Energiewirtschaft praxistauglicher machen und den Verbraucherschutz stärken. Der Fokus liegt auf dem beschleunigten Ausbau von Verteilnetzen und Energiespeicheranlagen: Letztgenannten räumt das Gesetz ein „überragendes öffentliches Interesse“ zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit ein. Neu hinzugekommen ist § 42c, der das sogenannte Energy Sharing regelt: Verbraucherinnen und Verbraucher können lokal erzeugte Energie künftig direkt nutzen oder mit Nachbarn teilen.
EnWG-Novelle adressiert Energy Sharing
Bei der Umsetzung der Novelle war Eile geboten, denn die von Brüssel gesetzte Frist war bereits am 17. Januar 2025 abgelaufen. Entsprechend wenig Zeit blieb für Stellungnahmen von Ländern und Verbänden. Und deren Reaktion fällt durchaus gemischt aus: BEE-Präsidentin Simone Peter etwa begrüßt, dass die EnWG-Novelle die europäischen Vorgaben zum Energy Sharing adressiert.
„Energy Sharing leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Akteursvielfalt und unterstützt die aktive Teilnahme von privaten Haushalten und kleinen und mittleren Unternehmen am Energiemarkt“,
so Peter. Zugleich mahnt sie an, dabei alle relevanten Akteure der Energiewende einzubeziehen.
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