EEG-Förderung: Brüsseler Klaue

Man muss kein Freund von Anglizismen sein, um anzuerkennen, dass sie oft anschaulicher sind als ihre deutsche Entsprechung. „Clawback“ ist ein Beispiel dafür. „Claw“ übersetzt das Wörterbuch mit „Kralle, Klaue“, „to claw“ heißt „kratzen“. Wem ein Clawback ins Haus steht, der weiß folglich, dass es unangenehm werden kann. Die deutsche Silbenhäufung „Abschöpfungsmechanismus“ dagegen deutet das allenfalls an.
Seit die EU-Kommission Deutschland aufgetragen hat, ein Clawback bei der Förderung von erneuerbaren Energien einzuführen, ist die Sorge in der Branche daher groß. Das im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte aktuelle Fördermodell ist nur noch bis Ende 2026 zulässig. Anschließend muss eine Reform her, die einen Mechanismus vorsieht, nach dem jener Teil der Förderung an den Staat zurückfließt, der über den für die Investition in ein Ökostrom-Projekt nötigen Bedarf hinausgeht.
Die bangen Fragen lauten seither: Wie schmerzhaft wird der Hieb mit der Pranke? Und: Was genau will sich der Staat krallen?
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