Batteriegroßspeicher finanzieren mit Projekt- und Vermarktungsverträgen

Stand-alone Großbatteriespeicher
Wirtschaftlich und rechtlich gut ausgestaltete Projekt- und Vermarktungsverträge, aber auch rechtsverbindliche Netzanschluss- und Genehmigungsunterlagen und deren Verortung in einer eigenen Projektgesellschaft, sind die wesentliche Basis für die Errichtung, den Betrieb und auch die strukturierte Fremdfinanzierung mit vergleichsweise geringen Eigenkapitalanforderungen. Insbesondere die angemessene Verteilung der Errichtungs- und Betriebsrisiken auf fachkundige und finanzkräftige Projektpartner, sowie das Minimieren von Schnittstellen- und Performancerisiken zwischen den einzelnen Leistungen, Gewerken und Projektparteien sowie ein solider und realistischer Zeit- und Businessplan ist Grundvoraussetzung für eine Finanzierbarkeit im Rahmen einer Projektfinanzierung, die sich im Wesentlichen aus den Cashflows des jeweiligen Projekts bedient.
Für BESS in Deutschland sind aus Sicht einer Projektfinanzierung die nachfolgenden Projektverträge- und Genehmigungen essenziell und sollten sowohl durch einen erfahrenen rechtlichen, technischen Berater als auch einen Versicherungsberater geprüft werden:
Grundstücksnutzungs- und Gestattungsverträge (mit dinglicher Sicherung)
Netzanschlusszusage, Netzanschluss- und Netznutzungsvertrag (einschließlich Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss)
Sonstige Infrastrukturnutzungsverträge (z. B. bei gemeinsamer Nutzung von Umspannwerk oder Kabeltrasse), falls relevant
Baugenehmigung für BESS und Umspannwerk (bei Verfahrensfreistellung Bewertung der Baurechtmäßigkeit durch rechtlichen und technischen Berater)
Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmervertrag (EPC-Vertrag) sowie Umspannwerk- und Batterieliefervertrag (falls nicht in EPC-Vertrag integriert) inkl. BESS-Gewährleistungs- und Garantiepaket
Langfristige Wartungsverträge inkl. BESS-Garantiepaket (inkl. Ladezyklen, Leistung (Performance) und Degradation (RTE)) mindestens für den Zeitraum der Finanzierungsdauer zzgl. Puffer
Technischer/kaufmännischer Betriebsführungs- oder Asset Management-Vertrag
Vermarktungsvertrag (BESS-Optimierung oder Tolling bzw. Kombination)
Versicherungsschutz
Regionale Besonderheiten hinsichtlich Anforderungen an das Baurecht bzw. die Möglichkeit einer vollständigen Netzeinspeisung sind gesondert zu beachten, da sich diese auf die Vermarktungs- und damit Finanzierungsmöglichkeiten auswirken können. Insbesondere eine frühzeitige Einbindung der regionalen Kommunen und Genehmigungsbehörden hat sich in der Praxis oft als sehr positiv dargestellt.
Bei den Lieferverträgen für Batterie und Umspannwerk sowie den EPC-Verträgen ist u. a. der Fokus auf die Erfahrung und Leistungsfähigkeit der Anbieter, die Angemessenheit der Zahlungsmeilensteine, die Regelungen zum Eigentumsübergang, sowie einen realistischen Projektumsetzungsplan und angemessene Sicherheiten sowie Entschädigungszahlungen im Falle von Verzögerungen zu richten. Besonderes Augenmerk liegt auch auf dem bei BESS-Projekten sehr eigenen Garantiepaket und etwaigen Leistungseinschränkungen der jeweiligen Hersteller, die sich zu Themen wie periodischen Ladezyklen-Restriktionen (täglich, jährlich oder über die Garantielaufzeit), Degradation und Roundtrip-Efficiency (RTE) oder State-of-Health (SoH) verhalten.
Häufig sind die Garantiekonzepte an langfristige Wartungsverträge geknüpft, die z. B. bei nicht ausreichender Verfügbarkeit oder erhöhter Degradation Nachbesserungs- und Schadensersatzlösungen regeln, damit eine wesentliche Grundlage für die Finanzierungslaufzeit bilden und in der Folge auch für das einzubringende Eigenkapital von Bedeutung sind. Auch hier gilt, auf entsprechend belastbare Partner zu setzen und ein Ineinandergreifen mit den Liefer- und Errichtungsverträgen abzusichern. Wo erforderlich, ist dabei auch auf die Durchleitung der Garantieregelungen zu achten und die hierauf entfallenden operativen Kosten sind realistisch im Finanzmodell zu berücksichtigen.
Eine stabile Einnahmenseite kann durch Vermarktungsverträge, z. B. sogenannte Tolling- oder Flexibilitätsvermarktungsverträge oder Floor-Regelungen mit Gewinnbeteiligung (Profit-Share), erreicht werden. Projekte ohne zumindest teilweise Absicherung der Umsätze sind teils nicht bzw. nur unter erhöhten Anforderungen und Konditionen finanzierbar. Aufgrund des sehr guten Vermarktungsumfelds sieht man derzeit aber, dass die überwiegende Anzahl der Projektsponsoren bereits von sich aus mit einem hohen Anteil kontrahierter Cashflows in der Struktur plant. Neben dem Preis liegt bei diesen Verträgen der Fokus auf der Bonität und der Leistungsfähigkeit des Anbieters, vereinbarten Regelungen zur Verfügbarkeits- und Risikoabsicherung, Garantiehaftung und Schadensersatz sowie möglichen Kündigungsgründen bei nicht ausreichender Performance der BESS bzw. verspäteter Inbetriebnahme oder wiederholt schlechter Verfügbarkeit. Die Anlagenkapazität, das geplante Inbetriebnahmedatum, die Laufzeit und das Besicherungskonzept sowie mögliche Einschränkungen bei der Netznutzung sind wesentliche Treiber der Bepreisung dieser Verträge.
Auch für kleinere Projekte zwischen 10 und 50 MW, die keinen oder nur erschwerten direkten Zugang zu Tolling-Verträgen finden, entwickeln sich alternative Vermarktungsmöglichkeiten bzw. Plattformen oder Poollösungen, sodass auch hier kontrahierte Umsätze darstellbar sind, die Basis für eine Projektfinanzierung sein können.
Das Thema Versicherungen ist im Vergleich zu Solar- und Windkraftanlagen deutlich komplexer. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Versicherungsberatern zeigt hier häufig Deckungslücken und Schnittstellenrisiken auf, welche gesondert betrachtet werden müssen.
Insgesamt zeichnen sich Batteriespeicherprojekte durch eine hohe Anzahl an Schnittstellenthemen und -risiken aus, die möglichst frühzeitig ganzheitlich betrachtet und gesteuert werden müssen, um eine reibungslose Finanzierung sicherzustellen. Eine frühzeitige Einbindung und Zusammenarbeit zwischen technischem und rechtlichem Berater sowie dem Versicherungsspezialisten hat sich als sehr vorteilhaft in der Praxis dargestellt.
Co-located Batteriespeicher
Neben stand-alone BESS rücken auch sogenannte co-located Batterien an z. B. bestehenden Umspannwerken von Solar- und Windparks in den Fokus, und zwar losgelöst von Projekten mit reinen Grünstromspeichern nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Hintergrund gestiegener Anzahl an co-located Vorhaben sind einerseits die steigende Anzahl negativer Preise und die Schwierigkeiten bei der Vermarktung förderfreier PV-Projekte ohne Lastprofilverschiebung, andererseits neue regulatorische Anreize durch Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen zum Überbau von Netzanschlüssen (sog. Cable Pooling) nach § 8a EEG oder der geplanten Aufweichung des Ausschließlichkeitsprinzips bei erneuerbaren Energien gemäß § 19 Abs. 3a–c EEG.
Die Nutzung mehrerer Technologien und Energieträger an einem Standort bietet die Möglichkeit, existierende und neue Netzanschlüsse deutlich effizienter zu nutzen und bestehende oder auch neue Assets durch flexiblere Vermarktungskonzepte aufzuwerten. Insbesondere mit Blick auf steigende Engpässe bei der Bereitstellung neuer Netzanschlusspunkte und steigende Zeiten mit negativen Preisen an der Strombörse sowie Redispatch-Maßnahmen der Netzbetreiber sollten Bestandsbetreiber und Projektentwickler prüfen, welche stillen Reserven sich hier über bestehende Projekte heben lassen und welche Kombinationsmöglichkeiten sich bei neuen Projektierungsvorhaben bieten.
Alternative Vermarktungskonzepte – z. B. durch die Vermarktung mittels hybrider PPA-Strukturen und der Glättung der Produktionskurven – rücken daher immer mehr in den Fokus der Projektentwickler und Betreiber. Bei diesen Projekten ist insbesondere auf die technische und wirtschaftliche Abhängigkeit der beiden Assets untereinander, die Auswirkungen auf die Grünstromeigenschaft und die Zusammenwirkung der Direktvermarktung der erneuerbaren Stromerzeugung mit der Flexibilitätsvermarktung des Batteriespeichers zu achten, was zu einer deutlich erhöhten Komplexität und damit auch einem erhöhten Beratungs- und Strukturierungsbedürfnis führt.
Fazit
Gesunkene Kapitalkosten (CapEx), gute Vermarktungsmöglichkeiten sowie steigende technische Erfahrungen führen – richtig und gut aufgesetzt und strukturiert – derzeit trotz regulatorisch anspruchsvoller und sich dynamisch wandelnder rechtlicher Rahmenbedingungen zu guten Investitionsmöglichkeiten im Bereich der Batteriegroßspeicher und können demnach auch gut finanziert werden. Die Bedeutung gut aufgesetzter und aufeinander abgestimmter Projekt- und Vermarktungsverträge, einer Projektfinanzierung und der Einbindung erfahrener Partner kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, wenn es um die Umsetzung von Großbatteriespeicherprojekten in Deutschland geht. Angesichts der Herausforderungen der Energiewende ist eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten unerlässlich, um die Potenziale dieser Technologien voll auszuschöpfen.
Dieser Beitrag ist aus dem BWE-BetreiberBrief 3-2025. Jetzt unter betreiberbrief.de registrieren und künftig alle aktuellen Ausgaben kostenfrei per Mail erhalten!




