veröffentlicht am 30.06.2025 15:49
Lesedauer 2 Min.
Fachartikel
Politik, Wirtschaft

RED III: Tempo und Qualität vereinen

Die Umsetzung der EU-Richtlinie RED III in geltendes Recht kommt in Deutschland nur schleppend voran. Droht der Ausbau der Erneuerbare-Energien-Branche ins Stocken zu geraten? Verbände und Umweltorganisationen machen Druck auf die Politik.
Auf Halde: Komponenten von Windkraftanlagen vor der Montage.
© Sergii Zhmurchak / iStock

Mit der novellierten Renewable Energy Directive III (RED III) hat die Europäische Union die Voraussetzungen für eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien geschaffen: schnellere Verfahren, ausgewiesene Beschleunigungsgebiete, digitale Antragswege. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, zentrale Elemente der Verordnung bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat diese Frist verstreichen lassen – trotz des politischen und regulatorischen Drucks aus Brüssel.

Hinzu kommt: Am 30. Juni 2025 läuft die EU-Notfallverordnung aus. Sie hatte seit Ende 2022 europaweit für beschleunigte Genehmigungsverfahren gesorgt. Eine nahtlose Anbindung durch RED III bleibt bislang aus – mit der Folge, dass Projektierer, Genehmigungsbehörden und Investoren ab Juli wieder in alte Verfahrensschemata zurückfallen könnten.

Ein Blick in die Praxis zeigt, was auf dem Spiel steht: Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) warnt, dass allein im Solarbereich aktuell mehrere Hundert Freiflächenprojekte mit zusammen mehr als zehn Gigawatt (GW) Leistung genehmigt, aber noch nicht realisiert sind – wegen fehlender Klarheit über den Rechtsrahmen nach Ende der Notfallverordnung, aufgrund bestehender Engpässe beim Netzanschluss und infolge geringer Umsetzungskapazität der Genehmigungsbehörden.

Ohne Neuregelung droht ein Rückfall

Ohne Anschlussregelung drohen ähnliche Projektstaus im Windbereich: Auch dort ist die Dynamik stark gestiegen; viele Vorhaben könnten ins Stocken geraten. Die Notfallverordnung hat Verfahren deutlich verkürzt. Ohne eine Anschlussregelung droht ein Rückfall in die Ära langwieriger Genehmigungsprozesse.

Bislang liegt kein verabschiedetes Umsetzungsgesetz vor. Es steht der neuen Bundesregierung frei, den Referentenentwurf aus dem Sommer 2024 – sei es in unveränderter Form oder in modifizierter Fassung – erneut in den Bundestag einzubringen. Aktuell zeichnet sich ein zweistufiges Vorgehen ab: zunächst eine kurzfristige Übergangsregelung, anschließend ein vollständiges Umsetzungspaket – dem Vernehmen nach im ersten Quartal 2026.

Die Branche warnt bereits vor den Folgen: Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), kritisiert, dass „das Nebeneinander widersprüchlicher Vorgaben“ zu „unnötiger Mehrarbeit und Konfusion in den Behörden“ führe. In einer aktuellen Stellungnahme betont der BEE zudem, dass sich die Bedeutung von RED III nicht auf die Stromerzeugung beschränke: Auch Wärmesektor, Biogas, Wasserstoffwirtschaft und der Verkehrsbereich seien betroffen. Die Umsetzung müsse deshalb sektorenübergreifend und koordiniert erfolgen. Ziel sei es, so der Verband, „die in der Notfallverordnung angestoßenen Beschleunigungseffekte dauerhaft zu verankern“.

Auch Umweltorganisationen drängen: So fordert Flore Belin, Expertin für erneuerbare Energien beim Climate Action Network Europe (Can Europe): „Eine robuste Umsetzung muss Tempo und Qualität vereinen – mit echter Öffentlichkeitsbeteiligung, transparenter Planung und klaren Umweltstandards.“ Und der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland warnt: „RED III bietet die Chance, Naturschutz und Energiewende zu verbinden – aber nur, wenn jetzt gehandelt wird.“

Lesen Sie den gesamten Beitrag kostenlos auf dem Fachportal neue energie: Tempo und Qualität vereinen

Das könnte Sie auch interessieren