Umladen von LNG in Mukran vorerst weiter verboten
Das Umladen von Tankergas auf andere Schiffe für den Weitertransport bleibt im LNG-Terminal auf Rügen vorerst verboten. Sollte der Betreiber künftig Flüssig-Erdgas (LNG) umladen wollen, benötige er eine Genehmigung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sagte Umweltminister Till Backhaus (SPD) in Schwerin.
Im September war in Mukran auf Rügen LNG von einem großen auf ein kleineres Lieferschiff zum Weitertransport nach Skandinavien umgeladen worden. Das sorgte bei Kritikern des Terminals wegen der fehlenden Genehmigung für Empörung. Die Behörden verlangten von der Deutschen Regas als Betreiberin, das Vorgehen offiziell anzuzeigen.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Am 7. November habe das Unternehmen die letzten geforderten Unterlagen eingereicht, so Backhaus. Nach der Prüfung seien die Behörden zu dem Ergebnis gekommen, dass das LNG-Umladen genehmigungspflichtig ist und einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf - ein aufwendiges Verfahren.
Das Umfüllen falle nicht unter das LNG-Beschleunigungsgesetz des Bundes, und auf die Umweltverträglichkeitsprüfung könne deshalb nicht verzichtet werden, erklärte Backhaus. Das Gesetz diene nur der Sicherung der nationalen Energieversorgung durch die zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Fernleitungsnetz.