Vertragsabschluss ohne Unterschrift? Textform statt Schriftform

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Unterschrift war gestern – erfahren Sie, was das für Ihre Flächensicherungsverträge bedeutet.
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- WEB 25-1042-02
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Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die Schriftform durch die Textform ausgetauscht. Davon sind branchenübliche Verträge zur Flächensicherung betroffen.
Als gewerbliche Mietverträge unterlagen Flächensicherungsverträge zuvor einer strengen Schriftform. Wurde gegen die Formanforderung verstoßen, war der Vertrag zu jedem Zeitpunkt ordentlich kündbar. Dies hat in der Vergangenheit zu erheblichen rechtlichen Risiken in der Flächensicherung geführt.
Informieren Sie sich über die Anforderungen, die seit diesem Jahr für Ihre Verträge zur Flächensicherung gelten.
Diese Inhalte erwarten Sie
Schriftform: Was galt zuvor und warum?
Textform: Ist jetzt alles leichter und sind Nutzungsverträge sicherer?
Übergangsvorschriften: Gilt die Textform auch für Bestandsverträge?



