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Vertragsabschluss ohne Unterschrift? Textform statt Schriftform

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Auf dem Bild geben sich 2 Personen einen Handschlag. Im Hintergrund befinden sich Windräder in einer sonnigen Landschaft.
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Unterschrift war gestern – erfahren Sie, was das für Ihre Flächensicherungsverträge bedeutet.

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Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die Schriftform durch die Textform ausgetauscht. Davon sind branchenübliche Verträge zur Flächensicherung betroffen.

Als gewerbliche Mietverträge unterlagen Flächensicherungsverträge zuvor einer strengen Schriftform. Wurde gegen die Formanforderung verstoßen, war der Vertrag zu jedem Zeitpunkt ordentlich kündbar. Dies hat in der Vergangenheit zu erheblichen rechtlichen Risiken in der Flächensicherung geführt.
 
Informieren Sie sich über die Anforderungen, die seit diesem Jahr für Ihre Verträge zur Flächensicherung gelten.

Diese Inhalte erwarten Sie

  • Schriftform: Was galt zuvor und warum?

  • Textform: Ist jetzt alles leichter und sind Nutzungsverträge sicherer?

  • Übergangsvorschriften: Gilt die Textform auch für Bestandsverträge?

Informieren Sie sich über die gesetzliche Änderung zur Textformerfordernis. Melden Sie sich an und erhalten Sie wichtige Hinweise für Ihre Verträge zur Flächensicherung.

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