Repowering in Beschleunigungsgebieten – Schnell und sicher?

Wiederholungstermine
Rahmendaten
- Kurzbeschreibung
Erfahren Sie in diesem Webinar, wie Repowering-Projekte in Beschleunigungsgebieten effizient umgesetzt werden können, ohne dass rechtliche oder planerische Risiken die Umsetzung verzögern.
- Geschäftsfelder
- Hauptthemen
- Termin
- bisZeiten in UTC+1 - Europe/Berlin
- Teilnahmegebühr
- 175,00 € | Standardpreis(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 208,25 €)145,00 € | Mitgliedspreis(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 172,55 €)
- Sonderkonditionen
- Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.
- Event ID
- WEB26110401
Beschreibung
Mit zahlreichen nationalen und europäischen Regelungen wurde das Genehmigungsrecht für Repowering-Windenergieanlagen in den letzten Jahren umfassend angepasst. Dies betrifft insbesondere das Genehmigungsregime nach § 16b BImSchG, aber auch den Artenschutz. Mit dem Beschleunigungsgebiet nach § 6b WindBG wurde zudem eine neue Gebietskategorie geschaffen, die erhebliche Verfahrensvereinfachungen für Repowering-Projekte verspricht, während gleichzeitig § 45c BNatSchG weiterhin Anwendung findet.
Dieses Webinar bildet den ersten Teil unseres zweiteiligen Genehmigungsblocks und befasst sich vertieft mit der Frage, welche Erleichterungen Beschleunigungsgebiete für Repowering-Vorhaben tatsächlich mit sich bringen und welche Prüfanforderungen und Risiken dennoch bestehen. Im Fokus stehen insbesondere die Überprüfung von Umweltauswirkungen in der Praxis sowie die Frage, ob und in welchem Umfang die Delta-Prüfung auch im Beschleunigungsgebiet Anwendung findet.
Das erwartet Sie im Webinar:
Welche Erleichterungen bringt ein Beschleunigungsgebiet für das Repowering?
Anforderungen an die Überprüfung der Umweltauswirkungen nach § 6b WindBG
Delta-Prüfung auch im Beschleunigungsgebiet?
Tipps aus der Praxis
Dieses Webinar ist Teil unserer vierteiligen Repowering-Reihe und bildet gemeinsam mit dem Webinar „Kein Beschleunigungsgebiet – Repowering was nun?“ den zweiteiligen Block zur Genehmigung von Repowering-Anlagen.



