Gemeindeöffnungsklausel – Gamechanger für die Flächenbereitstellung?

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Erfahren Sie, wie Gemeinden die Planungshoheit nutzen und ohne Regionalplan Flächen bereitstellen können.
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Mit der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs. 5 des Baugesetzbuches, die am 14.01.2024 in Kraft getreten ist, hat der Bund den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Windenergieflächen außerhalb von bestehenden Vorranggebieten zu planen. Die neu geschaffene Möglichkeit der Gemeindeöffnungsklausel stärkt die kommunale Selbstverwaltung und sollte daher zügig auch Anwendung finden. Diese Möglichkeit bringen wir Ihnen in diesem Webinar näher und helfen Ihnen bei der Anwendung, damit zügig zusätzliche Flächen freigeschaltet werden können.
Anhand praktischer Anwendungsfälle erläutern wir Ihnen, was eine Gemeinde tun muss, um die Option der Flächenbereitstellung zu nutzen und wie die Projektierung dabei unterstützen kann. Erfahren Sie außerdem, wie Sie das darin enthaltene Zielabweichungsverfahren und dessen novellierte gesetzliche Regelung meistern, was genau darin enthalten ist und welche Hürden und Chancen damit verbunden sind.
In diesem Webinar erwarten Sie folgende Inhalte:
Praxisbeispiele zur Anwendung Gemeindeöffnungsklausel
Fallstricke
Neuigkeit in Bezug auf die Zielabweichungsverfahren



