RED III ist umgesetzt – Planung und Genehmigung von WEA und Speichern
Mit sechs Praxisbeispielen die Neuerungen verstehen

Rahmendaten
- Kurzbeschreibung
RED III ist umgesetzt. Was bedeutet das konkret für Ihr Projekt? Erhalten Sie einen praxisnahen Überblick mit vielen Beispielen.
- Geschäftsfelder
- Hauptthemen
- Termin
- bisZeiten in UTC+1 - Europe/Berlin
- Teilnahmegebühr
- 575,00 € | Standardpreis(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 684,25 €)Jetzt buchen475,00 € | Mitgliedspreis(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 565,25 €)
- Sonderkonditionen
- Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.
- Event ID
- WEB26203901
Beschreibung
Seit einem halben Jahr ist RED III nun überwiegend ins deutsche Recht umgesetzt. Daraus sind viele Genehmigungserleichterungen in Beschleunigungsgebieten und Änderungen im Raumordnungs- und Bauplanungsrecht entstanden. Sie haben unmittelbare Auswirkungen auf laufende und geplante Windenergie- und Speicherprojekte.
Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetzespaket auch weitere wichtige Änderungen beschlossen, die u.a. zusätzliche gemeindliche Windenergiegebiete und Änderungen von Anlagentypen betreffen. Stellenweise hat er aber auch Hürden aufgebaut, die Sie kennen müssen – vor allem für Vorhaben außerhalb von Windenergiegebieten.
Doch was bedeutet das konkret für Projektierer? In unserem WebSeminar für Projektentwickler, Planungsbüro oder EVUs erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen, potenzielle Stolpersteine und Handlungsempfehlungen für Ihre Planungspraxis. Dies geschieht anhand von sechs praktischen Beispielen.
Diese Inhalte erwarten Sie:
Genehmigungen nach § 6b WindBG im Fokus: Was regelt der Nachfolger des bisherigen § 6 WindBG und wie profitieren Sie von den Genehmigungserleichterungen in Beschleunigungsgebieten?
Raumordnungs- und Baugesetzbuchänderungen: Welche Auswirkungen haben die Ergänzungen auf bereits ausgewiesene oder geplante Windenergiegebiete?
Beteiligung der Flugsicherungsbehörden: Änderungen bei Typenänderungen und Höhenanpassungen – was gilt künftig bei § 16b BImSchG?
Genehmigung von Speichern: Helfen die Neuregelungen und wo bleiben Lücken?
Diskussion um § 249 Abs. 2 BauGB und § 1 WindBG: Wie wirken sich Einschränkungen im Außenbereich u.a. auf unternehmensnahe Windparkprojekte zur Direktbelieferung aus?



