Infrastruktur-Zunkunftsgesetz – Ersatzgeld statt Realkompensation

Rahmendaten
- Kurzbeschreibung
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verändert die Kompensationspraxis. Lernen Sie, wann Ersatzgeld an die Stelle von Realkompensationsmaßnahmen tritt und welche Auswirkungen dies auf Ihre Projektpraxis hat.
- Geschäftsfelder
- Hauptthemen
- Termin
- bisZeiten in UTC+1 - Europe/Berlin
- Teilnahmegebühr
- 575,00 € | Standardpreis(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 684,25 €)Jetzt buchen475,00 € | Mitgliedspreis(zzgl. Umsatzsteuer 19 % 565,25 €)
- Sonderkonditionen
- Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.
- Event ID
- WEB26281401
Beschreibung
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollen zentrale Infrastruktur- und Energievorhaben schneller und effizienter umgesetzt werden können. Für die Planung und Genehmigung von Windenergieprojekten sind dabei insbesondere die Einstufung bestimmter Vorhaben als „überragendes öffentliches Interesse“, Änderungen im Planfeststellungsrecht sowie die geplante Straffung von Raumordnungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungen relevant.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die geplante Verlagerung von der Realkompensation hin zu Ersatzgeldzahlungen. Das Seminar beleuchtet die vorgesehenen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Planungspraxis. Dabei wird insbesondere betrachtet, welche Konsequenzen sich aus den Anpassungen des § 15 BNatSchG für Eingriff, Ausgleich und Ersatz ergeben und welche Bedeutung die Neuregelungen für die Umsetzung von Energieinfrastruktur haben.
Folgende Inhalte erwarten Sie:
„Überragendes öffentliches Interesse“: Neue Einstufung zentraler Verkehrs- und Energievorhaben
Straffung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
Vereinheitlichung des Verfahrensrechts
§ 15 BNatSchG im Wandel: Realkompensation, Ersatzmaßnahmen und Ersatzgeld

