veröffentlicht am 25.02.2026 04:00
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Was die Reform des Heizungsgesetzes bedeutet

Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – aber nur mit mehr grünem Brennstoff. Reicht das für echten Klimaschutz? Was Mieter und Eigentümer jetzt erwartet.
Klar ist: Immobilienbesitzer sollen weiter Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. (Symbolbild)
© Carsten Koall/dpa

Das Heizungsgesetz des früheren Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck wird abgeschafft - das ist Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) wichtig. Doch was bedeutet die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, auf die sich CDU/CSU und SPD verständig haben, konkret?

Klar ist: Immobilienbesitzer sollen weiter Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. Die pauschale Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, entfällt.

Allerdings müssen nun neue Gas- und Ölheizungen ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll dann kein CO2-Preis fällig werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Das soll einen Anreiz zum Umstieg schaffen.

Was sind grüne Brennstoffe?

Die Koalition zählt dazu besonders Biomethan, das zum Beispiel in Biogasanlagen aus Raps, Gülle, Stroh und anderem hergestellt wird, das aber auch in Mooren entsteht. Außerdem werden synthetisch erzeugtes Methan sowie verschiedene Arten von Wasserstoff genannt. Bioheizöl wird zum Beispiel im Öko-Landbau aus Raps, Soja oder Sonnenblumenöl hergestellt. 

Wird es genug davon geben?

Das bleibt abzuwarten. «Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan», sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebig. 

Im Jahr 2024 habe der Erdgasverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in deutschen Haushalten bei rund 245 Terawattstunden (TWh) gelegen, sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, der Deutschen Presse-Agentur. «Durch die zukünftig verstärkte Nutzung von Wärmepumpen und anderen Wärmequellen wird dieser perspektivisch sinken.»

Im Vergleich dazu sei die heutige Biomethan-Nutzung von rund zehn TWh gering, allerdings bestehe Ausbaupotenzial. «In der Gesamtschau lässt sich auf Basis der Studien abschätzen, dass bis zum Jahr 2030 zwischen 50 und 100 TWh Biomethan bereitgestellt werden könnten.» Allerdings komme es auf bestimmte Faktoren an, zum Beispiel die konkurrierende Nutzung dieser Stoffe in Industrie und Verkehr. 

Muss man für das klimafreundliche Gas irgendwas umrüsten?

Das hängt von der Art des Gases ab. «Biomethan kann technisch problemlos wie Erdgas eingesetzt und über die bestehenden Netze transportiert werden», erklärt der BDEW. Biomethan fließe bereits heute durch viele Gasleitungen. 

Bei Wasserstoff sei das anders. «Wasserstoff hat grundlegend andere brenntechnische Eigenschaften. Eine Beimischung zum Erdgas ist zwar technisch möglich, ohne dass es unmittelbar zu Anpassungen bei Endgeräten kommt – allerdings nur in begrenztem Umfang von etwa 10, maximal 20 Prozent.» Bei einem höheren Anteil müssten die Leitungen auf die Dauer angepasst werden.

Was heißt das fürs Klima?

Da bleiben viele Fragen offen. Man vertraue darauf, dass Bürger die für sie richtige Heizungsart wählten, heißt es in einem Begleitpapier von Union und SPD. «Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss allerdings nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen.» 

Wird eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten ausgetauscht, ist die neue Heizung zu einem wachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen zu betreiben («Bio-Treppe»). Dieser soll 2029 bei mindestens 10 Prozent liegen und bis 2040 in drei Schritten steigen - unklar ist bisher, bis zu welchem Anteil. Außerdem müssen Energieversorger einen Anteil klimafreundlicher Gase und klimafreundlichen Heizöls liefern, und zwar ab 2028 in einer Höhe von bis zu einem Prozent. 

Umweltverbände überzeugt das nicht. «"Grüne Gase" sind nicht in ausreichenden Mengen verfügbar und werden zudem in anderen Sektoren wie der Industrie dringender benötigt», erklärte der Bund für Umwelt und Naturschutz. «Es ist unverantwortlich, diese fossile Mogelpackung als Klimaschutz zu verkaufen.»

Sibylle Braungardt vom Freiburger Öko-Institut rechnet vor: Mit der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe würden nach offiziellen Berechnungen in den Jahren von 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO2 eingespart, allein 10 Millionen Tonnen im Jahr 2030. Die Versorger-Quote soll hingegen laut Eckpunktepapier nur rund zwei Millionen Tonnen einsparen - also viel weniger. 

Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter?

Das ist noch offen, aber es könnten Mehrkosten drohen. Denn Gas und Öl mit Bioanteil sind teurer. Nach Angaben der Fraktionen verursacht Biogas für ein Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Jahresverbrauch von 23.000 Kilowattstunden aktuell Mehrkosten von bis zu 16 Euro im Monat. Bioöl sei bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Litern pro Monat 23 Euro teurer. 

«Wasserstoff und synthetisches Methan sind auf absehbare Zeit knapp und müssen effizient eingesetzt werden. Daher haben sie im Heizungskeller in der Regel nichts verloren und drohen für Haushalte zur Kostenfalle zu werden», sagte Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln der dpa.

Auch der VKU erklärte: «Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen.»

Zwar sagen Union und SPD, Mieter, die nicht selbst über ihre Heizung entscheiden könnten, sollten «vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen» geschützt werden. Aber Details müssen noch ausgehandelt werden. Und es deutet sich jetzt schon Streit an: Die Union hat auf entsprechende Fragen bereits angedeutet, Mieter mit alten, wenig effizienten Heizungen hätten ja oft auch eine niedrigere Miete. 

Gibt es weiter Förderung für Wärmepumpen?

Ja, denn der Fördertopf dafür bleibt bis auf Weiteres erhalten. «Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt», heißt es im Eckpunktepapier. Unklar ist aber, wie viel Geld es künftig für den Einzelnen gibt - und ob an weiteren Förderbedingungen geschraubt wird. Die genaue Ausgestaltung werde man im Sommer sehen, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. 

Gibt es andere Vorschriften, die Immobilienbesitzer bei der Heizungsentscheidung beachten müssen?

Die Fraktionen verweisen selbst auf eine EU-Richtlinie, nach der ab 2030 strenge Klimaschutz-Vorgaben für alle Neubauten gelten. «Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse haben», heißt es in einem Papier der Fraktionen. Die von Union und SPD jetzt ausgehandelte Wahlfreiheit könnte damit womöglich nur für wenige Jahre greifen.

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