veröffentlicht am 22.05.2026 16:17
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Streit um Mitbestimmung zwischen Edis und Stadtwerke

Der Potsdamer Energie- und Wasserversorger EWP steht vor einem Umbruch bei der Wärmeversorgung. Doch es gibt Zoff zwischen den Gesellschaftern.
Im EWP-Streit sieht das Landgericht Potsdam die Stadtwerke am längeren Hebel.
© Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Im Rechtsstreit um die Mitbestimmung bei dem Energie- und Wasserversorger Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hat das Landgericht Potsdam die Position der Stadtwerke als Mehrheitsgesellschafter gestärkt. «Meine Auffassung tendiert eher dahin, dass die Klage keinen Erfolg haben wird», sagte der Vorsitzende Richter zu Prozessbeginn. Der Stromnetzbetreiber Edis als Minderheitsgesellschafter hatte geklagt und fordert eine stärkere Mitbestimmung des Aufsichtsrates.

Das Gericht hingegen argumentierte, dass wichtige Unternehmensentscheidungen auch die Risikoverteilung und Mehrheitsverhältnisse abbilden müssten. Daher sei die Gesellschafterversammlung das zentrale Entscheidungsgremium, so der Richter. Aufsichtsräte würden beraten und prüfen und seien in der Regel keine Gremien, die wesentliche Geschäftsentscheidungen träfen. Die Edis führte an, dass zum Schutz des Minderheitsgesellschafters eine stärkere Mitbestimmung des Aufsichtsrates im Gesellschaftsvertrag verankert sei.

Für die Wärmewende will die EWP gewaltige Investitionen tätigen und dafür etwa einen Kredit von rund 375 Millionen Euro aufnehmen. Die Edis bemängelte, bei diesen Entscheidungen zur Wärmewende nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein. Rund 1,3 Milliarden Euro sollen insgesamt bei der EWP in die klimafreundliche Umstellung der Strom-, Wärme- und Wasserversorgung auf erneuerbare Energien fließen.

Eine endgültige Entscheidung des Gerichts ist noch nicht gefallen. Laut Gericht soll den Streitparteien die Gelegenheit gegeben werden, auf die ausgetauschten Argumente zu reagieren. Ein Urteil wird frühestens im Oktober erwartet.

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