RVR will für Ruhrgebietsplan vor Bundesgericht

Der Regionalverband Ruhr (RVR) will gegen die Ablehnung seines Regionalplans für das Ruhrgebiet durch das OVG vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Das hat die Versammlung der im RVR vertretenen Städte und Kreise am Freitag in einer Sondersitzung einstimmig beschlossen, wie der RVR mitteilte. Zugleich beschloss das sogenannte Ruhrparlament, vorsorglich mit den Vorbereitungen für die Erarbeitung eines neuen Regionalplans zu beginnen.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte den Plan Mitte Juni unter anderem wegen Fehlern bei der Beteiligung der Öffentlichkeit komplett für unwirksam erklärt. Eine Revision ließ das NRW-Obergericht nicht zu. Dagegen will der RVR jetzt mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim OVG vorgehen. Die Frist dafür ist kurz: Die Beschwerde muss bis zum nächsten Montag eingegangen sein. Anschließend bleibt ein Monat für die Begründung, wie das OVG mitteilte.
Wegen Einzelfehlern gleich den ganzen Plan kippen?
Aus Sicht des RVR ist unter anderem die OVG-Entscheidung klärungsbedürftig, wegen möglicher einzelner Abwägungsmängel etwa zum Thema Kies- und Sandabbau gleich den gesamten Plan für unwirksam zu erklären.
Hält das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde für unzulässig oder unbegründet, legt es diese dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor, das abschließend entscheiden wird. Solange die OVG-Entscheidung nicht rechtskräftig wird, bleibt der Regionalplan in Kraft.
Der Plan ist zentral für die Entwicklung des Ballungsraums
Der Regionalplan ist als zentrales Instrument für die langfristige Entwicklung des bevölkerungsreichsten deutschen Ballungsraums von erheblicher Bedeutung. Der RVR hat darin unter anderem Planungsgebiete für den Bau von insgesamt 140.000 Wohnungen und für Gewerbegebiete mit geplanten 195.000 neuen Arbeitsplätzen festgelegt. Teil des Plans ist auch der künftige Kies- und Sandabbau am Niederrhein, um den sich der Streit mit örtlichen Kommunen entwickelt hatte.
Falls das Bundesgericht die Ablehnung des bestehenden Plans bestätigt, wäre die Aufstellung eines neuen Planes komplex und langwierig. Der RVR rechnet allein für den Aufstellungsbeschluss - also den Startschuss für ein neues Planungsverfahren - mit rund einem Jahr oder mehr. Danach würden erneut Offenlegungs- und Beteiligungsverfahren folgen. Ein neuer Rahmenplan für die Zukunft der Region könnte nach Einschätzung von Fachleuten wohl nicht vor 2029 rechtskräftig werden.