Gericht erklärt wichtigen Regionalplan Ruhr für unwirksam

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den für das Ruhrgebiet wichtigen Regionalplan Ruhr komplett für unwirksam erklärt. Bei der Planung seien Fehler passiert, die dieses Urteil unausweichlich gemacht hätten, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Hüwelmeier.
Dass es so weit kommt, hatten selbst die Kläger nicht gewollt - denn ihnen fehlt jetzt ein wichtiges Werkzeug für die Weiterentwicklung der Region. Das OVG ließ gegen das Urteil keine Revision zu. Dagegen kann der unterlegene Regionalverband Ruhr (RVR) allerdings Nichtzulassungsbeschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
In dem Prozess ging es eigentlich nur um die Regelungen des Regionalplans zum Abbau von Sand und Kies am Niederrhein. Doch am Ende der mündlichen Verhandlung hielt der 22. Senat den gesamten Plan für unwirksam.
Pläne für neue Wohnungen und Gewerbegebiete
Der Regionalplan ist das zentrale Instrument für die langfristige Entwicklung der Region mit ihren 53 Kommunen und 5,1 Millionen Einwohnern. Der Regionalverband hat darin unter anderem Gebiete festgelegt, in denen innerhalb der nächsten 20 Jahre 140.000 Wohnungen entstehen sollen. Außerdem sind Gewerbegebiete vorgesehen, in denen 195.000 Menschen Arbeit finden könnten. Der Ausbau der Windenergie ist ebenfalls Teil des Plans. Gleichzeitig werden Gebiete definiert, die als Naherholungsgebiete oder als Kaltluftschneisen für die großen Städte im Ruhrgebiet dienen sollen.
Auch der Rohstoffabbau wird in dem 2024 in Kraft getretenen Plan geregelt: Der Regionalverband hatte festgelegt, dass allein im Kreis Wesel 17 neue Baggerlöcher für Sand und Kies entstehen dürfen. Doch dagegen wehrten sich der Kreis und sechs betroffene Kommunen sowie mehrere Anwohner. Sie argumentierten, die vorgesehenen Abbauflächen seien übertrieben und führten zur Zerstörung ihrer Heimat.
Auch ein Rohstoffunternehmen hatte Klage eingereicht - allerdings mit dem Argument, es seien zu wenige Abgrabungsbereiche ausgewiesen worden. Das ganze Thema ist extrem komplex: Die Planungsunterlagen des RVR füllen 150 Aktenordner.
Ist Druckschrift leserlicher als Schreibschrift?
Dass die Richter den ganzen Regionalplan Ruhr am Ende für ungültig erklärten, hat mit erstaunlichen Kleinigkeiten zu tun. Im Großen und Ganzen sei der Plan «recht ordentlich» gemacht, betonte Richter Hüwelmeier. Dennoch seien in dem komplexen Verfahren auch Fehler passiert, die letztlich juristisch relevant gewesen seien. Zum Beispiel die Sache mit der Schreibschrift.
Mehrmals hatten Kommunen, Unternehmen, Umweltverbände und eben auch Bürger die Möglichkeit, Einwände gegen die Pläne vorzutragen. Allerdings: Der RVR bestand darauf, dass die Einwände in Druckbuchstaben geschrieben sein mussten. Schreibschrift wurde ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit dieser Bestimmung wollte der RVR nach eigenen Angaben eine gute Lesbarkeit der Einwände sicherstellen. Die Richter hatten dafür wenig Verständnis. Schließlich könne auch eine Schreibschrift ordentlich und gut lesbar sein.
Juristisch relevant sei dieser Aspekt, weil die Regelung Bürger mit einer krakeligen Handschrift davon abgehalten haben könnte, ihre Bedenken in dem Planungsprozess vorzubringen. «Das ist kleinlich, das ist uns auch bewusst», sagte der Vorsitzende Richter.
Zahlen waren zu alt
Doch auch sachliche Fehler fanden die Richter. Sie stimmten den Klägern zu, dass der RVR den Bedarf der Bauindustrie an Sand und Kies falsch ermittelt habe. Unter anderem wunderte sich der 22. Senat darüber, dass der RVR seine Prognosen für den künftigen Bedarf an Kies und Sand auf recht alte Zahlen stützt. Dabei gebe es neuere Zahlen, die nahelegten, dass die Bauwirtschaft tendenziell weniger dieser Rohstoffe benötige. «Dass ein älterer Bericht für eine Zukunftsprognose geeigneter sein soll als ein aktueller, ist erstmal nicht selbsterklärend», kritisierte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung.
Vertreter des RVR konterten, dass es ja darum gegangen sei, den Bedarf in der Zukunft abzuschätzen. Bei einem vorübergehenden Nachfragerückgang könne man nicht davon ausgehen, dass der Bedarf auch in Zukunft niedrig bleibe. Doch der 22. Senat wertete auch das als Rechtsfehler.
Industrie warnt vor unnötiger Verknappung
Kies und Sand sind wichtige Rohstoffe für die Bauindustrie - ohne sie lässt sich kein Haus und keine Straße bauen. Am Niederrhein lagern große Mengen der Rohstoffe. Vor allem die Region zwischen Wesel, Kamp-Lintfort und Rheinberg gehört zu den kiesreichsten Gebieten Deutschlands.
Die Industrie warnt, eine Beschränkung des Abbaus würde zu einer Verknappung der wichtigsten Rohstoffe für Bauprojekte führen. Allerdings verändert der Abbau der Rohstoffe die Landschaft am Niederrhein massiv - vielerorts entstehen riesige Löcher und Baggerseen.
Kommunen rufen Regionalverband zum Handeln auf
Dass die ganze Region nun ohne Regionalplan dasteht, war letztlich auch nicht im Sinne der Kläger. Der Landrat von Wesel, Ingo Brohl (CDU), hatte gehofft, dass das Gericht lediglich die Bestimmungen zum Kiesabbau kippen würde, nicht den gesamten Regionalplan.
«Der RVR steht jetzt vor den Scherben seines Handelns», sagte er nach der Urteilsverkündung. Die Kommunen hätten stets darauf gedrungen, das Thema Rohstoffabbau aus dem Gesamtplan herauszulösen. Nun müsse der RVR schnell in die Planungen für einen überarbeiteten Regionalplan einsteigen - denn die Kommunen bräuchten schnell wieder Planungssicherheit.
Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer (IHK), sagte laut Mitteilung: «Das ist ein Tiefschlag für unsere Region. Ansiedlungen und Arbeitsplätze stehen auf der Kippe. Und das in einer wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeit.» Hinzu komme der Imageschaden. «Unsere Unternehmen brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Das können wir im Ruhrgebiet nun nicht bieten», sagte der Hauptgeschäftsführer.
Der Regionalverband Ruhr wollte die Entscheidung der Richter auf Anfrage zunächst nicht kommentieren. Man müsse das Urteil zunächst prüfen, teilte der Verband mit.