veröffentlicht am 11.03.2025 14:55
Lesedauer 1 Min.
dpa-Meldungen

Gericht entscheidet über Konto von Nord-Stream-Sachwalter

Der Nord Stream 2 AG und auch ihrem Sachwalter wurden in MV Bankkonten gekündigt. Dagegen gehen sie in zwei Instanzen gerichtlich vor. Es geht auch um die Zahlungsabwicklung an Gläubiger.
Verhandlung über Konto des Nord-Stream-2-Sachwalters.
© Bernd Wüstneck/dpa

Das Landgericht Stralsund will noch heute entscheiden, ob die Sparkasse Vorpommern ein Konto des Sachwalters der verschuldeten Betreibergesellschaft der Gaspipeline Nord Stream 2 zu Recht kündigen durfte. Richterin Stefanie Saldsieder kündigte nach einer rund einstündigen mündlichen Verhandlung ein Urteil für den späteren Nachmittag an.

Das auf Insolvenzrecht spezialisierte Unternehmen Transliq AG pochte in seiner Funktion als Sachwalter auf die Fortsetzung der Kontos bei der Sparkasse Vorpommern. Darüber sollten auch ausstehende zweistellige Millionen-Forderungen von Kleingläubigern befriedigt werden. Ein Sachwalter ist in diesem Kontext mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter zu vergleichen. 

Die Sparkasse beharrte dagegen auf ihr außerordentliches Kündigungsrecht und verwies zur Begründung auf die Gefahr möglicher US-Sanktionen. Bereits vorigen Monat hatte das Gericht die Kündigung eines Kontos der Nord Stream 2 AG für rechtens erklärt. Dagegen wurde Berufung vor dem Oberlandesgericht Rostock eingelegt.

Die Nord Stream 2 AG gehört dem russischen Gazprom-Konzern. Sie sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland liefern. Die fast zehn Milliarden Euro teure und 1.200 Kilometer lange Pipeline mit zwei Strängen wurde fertig gebaut, aber nie in Betrieb genommen. 

Das umstrittene Gas-Geschäft wurde nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 auf Eis gelegt. Einer der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 zerstört, ebenso wie die beiden Stränge der bereits in Betrieb genommenen Nord-Stream-1-Pipeline.

© dpa-infocom, dpa:250311-930-400330/2