Bank kündigte Konto von Nord-Stream-2-Sachwalter zu Recht

Die hochverschuldete Betreibergesellschaft der Gaspipeline Nord Stream 2 und deren Sachwalter bleiben ohne eigene Bankkonten in Mecklenburg-Vorpommern. Einen Monat nach einem ersten Urteil entschied das Landgericht Stralsund, dass die von der Sparkasse Vorpommern vorgenommene Kündigung eines Kontos der als Sachwalter bestellten Transliq AG im Grundsatz rechtens war. Im Februar hatte dasselbe Gericht die Kündigung eines Kontos der Nord Stream 2 AG selbst bestätigt.
Im Fall des Transliq-Kontos habe es allerdings nur eine Grundlage für eine ordentliche und nicht für eine außerordentliche Kündigung gegeben, betonte Richterin Stefanie Saldsieder in ihrem Urteil, gegen das Rechtsmittel möglich sind. Allein die Forderungen der Kleingläubiger, darunter zahlreiche aus MV, bezifferte das Gericht auf etwa 25 Millionen Euro.
Dutzende Banken winkten ab
Das auf Insolvenzrecht spezialisierte Unternehmen Transliq hatte die Fortsetzung des Kontos bei der Sparkasse Vorpommern gefordert, um Forderungen von Kleingläubigern begleichen zu können. Transliq will nun erhebliche Schadenersatzansprüche gegen die Sparkasse geltend machen. Dutzende andere Banken im In- und Ausland hatten eine Kontoeröffnung abgelehnt. Ein Sachwalter ist in diesem Kontext mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter zu vergleichen.
Die Anwälte der Sparkasse Vorpommern sahen sich indes bestätigt. Sie hatten auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung beharrt und zur Begründung auf die Gefahr möglicher US-Sanktionen verwiesen. Bereits vorigen Monat hatte das Gericht die Kündigung eines Kontos der Nord Stream 2 AG selbst für rechtens erklärt. Dagegen legte die Nord Stream 2 AG Berufung vor dem Oberlandesgericht Rostock ein.
Die Nord Stream 2 AG gehört dem russischen Gazprom-Konzern. Sie sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland liefern. Die fast zehn Milliarden Euro teure und 1.200 Kilometer lange Pipeline mit zwei Strängen wurde fertig gebaut, aber nie in Betrieb genommen.
Das umstrittene Gas-Geschäft wurde nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 auf Eis gelegt. Einer der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 zerstört, ebenso wie die beiden Stränge der bereits in Betrieb genommenen Nord-Stream-1-Pipeline.
Zahlungsfrist erneut verlängert
Nord Stream 2 bekam in dieser Woche noch mehr Zeit zur Rückzahlung von Forderungen, um eine Insolvenz zu verhindern. Die Kleingläubiger sollen nach einer Entscheidung des Kantonsgerichts in Zug in der Schweiz ihr Geld jetzt erst bis zum 9. Mai bekommen. Das Unternehmen Transliq hatte als Sachwalter der Nord Stream 2 die neuerliche Verlängerung beantragt.
Bereits im Januar war ein Aufschub gewährt worden. Damals hatte das Kantonsgericht entschieden, dass alle Kleingläubiger bis zum 5. März «in voller Höhe» befriedigt werden müssten. Andernfalls werde der Konkurs über Nord Stream 2 eröffnet, teilte das Gericht damals mit. Das entspricht in Deutschland einem Insolvenzverfahren. Wie die Kleingläubiger an ihr Geld kommen, ist nach dem Stralsunder Urteil weiter völlig offen.